Mediation ist ein außergerichtliches vertrauliches und struk-turiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenveranwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 Mediationsgesetz). Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Parteien wählen den Mediator aus, ... er unterliegt der Verschwiegenheit.

                                        Gabler Wirtschaftslexikon, Springer/Gabler Verlag (Hrsg.)

Vorteile der Mediation:

  •  effizient mit Zukunftsorientierung

  •  zeit- und kostensparend

  •  allparteilich, d.h. die Interessen beider Parteien werden berücksichtigt.

Das Verfahren ist

  • eigenverantwortlich

  • freiwillig

  • vertraulich

  • ergebnisoffen

 

Weitere Informationen Bundesverband Mediation: 

http://www.bmev.de/index.php?id=mediation